Bewerbung am beruflichen Gymnasium

Folgende Unterlagen gehören in die Bewerbung:

  1.     Lebenslauf
  2.     formlose Bewerbung (unter 18 mit Unterschrift der Eltern)
  3.     letztes Zeugnis der Oberschule oder des Gymnasiums
  4.     Angabe der Fremdsprachen
  5.     wenn noch an anderen beruflichen Gymnasien Bewerbungen abgegeben wurden, Schulen angeben.

Formular für die Bewerbung: 

Bewerbung bis 31. 3. des laufenden Jahres an:

BSZ Nordsachsen, Schulteil Oschatz
Am Zeugamt 3
04758 Oschatz

Voraussetzungen für die Bewerbung:

Schüler, der Klassenstufe 10 einer Oberschule

  • mit Realschulabschluss
  • mindestens zweimal die Note "gut" in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Chemie (bei der Wahl der Ernährungswissenschaft) bzw. Informatik (bei der Wahl der Wirtschaftswissenschaft)
  • die übrigen genannten Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • Durchschnitt 2,5 (3,0 mit Eignungsgespräch)
  • von der Klassenstufe 5 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 eine Fremdsprache

Schüler von Gymnasien

  • mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums

Schüler mit einem Realschulabschluss

  • mit mindestens zweijähriger erfolgreich abgeschlossener  Berufsausbildung 
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule besser als 2,5
  • Durchschnittsnote des Realschulabschlusse besser als 3,0
  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache nicht schlechter als "befriedigend"

Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der Schulleiter kann Ausnahmen zulassen.

  1. bei besonderen, vom Schüler nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere längerer Krankheit,
  2. wenn der Schüler ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet oder abgeleistet hat oder
  3. wenn der Schüler innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aufnahme zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen einen Auslandsaufenthalt von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten absolviert hat.

Abweichend  kann ein Schüler ausnahmsweise auch dann aufgenommen werden, wenn sein Leistungsvermögen durch außergewöhnliche familiäre, soziale oder sonstige Umstände vorübergehend vermindert ist und die Nichtaufnahme eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Über das Vorliegen der durch diese Umstände eingetretenen Verminderung des Leistungsvermögens und die Einschätzung einer möglichen weiteren Entwicklung des Schülers ist vom Schulleiter der aufnehmenden Schule eine Stellungnahme der abgebenden Schule einzuholen.